Februar, 2022

27Feb.16:0017:30Damen 1 gegen HSG DreieichLigaspiel Damen-Landesliga (2G+ Veranstaltung)16:00 - 17:30 Am Darmstädter Schloß, 64823 Groß-Umstadt, Deutschland

Informationen

Die Ticketpreise für das oben genannte Spiel gestalten sich wie folgt:

Vollzahler: 6 Euro

Ermäßigt: 4 Euro (betreffende Personengruppen: Schüler und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Rentner und Menschen mit Behinderung ab einem Behinderungsgrad von 50 %)

Freiticket: 0 Euro (betreffende Personengruppen: Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren (SG-Mitglieder bis unter 18 Jahren), Inhaber der Aktiven-, Gold- oder Silber-Saisonkarte sowie Handballschiedsrichter)

Ticketverkauf

Tickets können am Spieltag an der Tageskasse in der Sportstätte erworben werden. Bitte beachtet, dass das Ticketkontingent auf 200 Tickets begrenzt ist.

Zutritt zur Sportstätte

Einlass und Zugang zur Sportstätte kann aufgrund der aktuell geltenden Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus nur geimpften oder genesene Personen gewährt werden, die zusätzlich über einen aktuellen Testnachweis verfügen. Der aktuelle Testnachweis kann bei Personen entfallen, wenn sie

  • doppelt geimpft (ab dem 15. Tag bis 90 Tage nach der zweiten Impfung)
  • geboostert (ab dem Tag der dritten Impfung)
  • doppelt geimpft und genesen (ab der Entlassung aus der Isolation)
  • geimpft, genesen und erneut geimpft (ab dem Tag der zweiten Impfung)
  • geimpft und genesen (ab dem 29. Tag nach dem positiven PCR-Test)
  • genesen (ab dem 29. Tag bis 90 Tage nach dem positiven PCR-Test)
  • genesen und einmal geimpft (ab dem Tag der Impfung)
  • genesen und doppelt geimpft (ab dem Tag der zweiten Impfung)
  • genesen, geimpft und erneut genesen (ab der Entlassung aus der Isolation)

sind. Schüler unter 18 Jahren berechtigt das regelmäßig geführte Testheft zum Zugang in die Sportstätten. Bei geimpften oder genesenen Schülern über 18 Jahren gilt das regelmäßig geführte Testheft als aktueller Test (als „PLUS“). Für Kinder bis zur Einschulung besteht keine Testnotwendigkeit. Eingeschulte Kinder, Jugendliche und Personen, die sich nicht impfen lassen können, können den Nachweis, geimpft oder genesen zu sein, ersetzen durch einen Schnelltest, einen PCR-Test oder das Testheft.

Weiterhin ist der Zutritt zu den Sportstätten nur bei unbeeinträchtigtem Gesundheitszustand möglich, das heißt ohne Coronavirus -verdächtige Symptome. Personen mit verdächtigen Beschwerden müssen die Sportstätten umgehend verlassen bzw. dürfen diese gar nicht betreten. Solche Beschwerden sind: Husten, Fieber (ab 38 Grad), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome, Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn.

Personen, die nicht zur Einhaltung der Bestimmungen des Hygienekonzepts für den Trainings- und Spielbetrieb bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen. Dies betrifft auch Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen.

Blockeinteilung

Die Sportstätte wird gemäß Hygienekonzept in sechs Sitzplatzblöcke unterteilt. Der Gästebereich erstreckt sich auf die Blöcke 5 und 6. 

Um die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu ermöglichen, sind die Sitzplätze nach dem sogenannten doppelten „Schachbrettmuster“, bei dem reihenversetzt abwechselnd (zwei) Plätze besetzt werden und (zwei) Plätze freibleiben, oder durch die Bildung von Sitzgruppen von höchstens 10 Personen mit ausreichendem Mindestabstand zur jeweils nächsten Gruppe einzunehmen.

Maskenpflicht

Ein medizinischer Mund-Nasenschutz ist beim Betreten der Sportstätte, innerhalb der Sportstätte auf allen Bewegungs- und Begegnungsflächen sowie am Sitzplatz zu tragen. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht für Kinder unter 6 Jahren und für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine medizinische Maske tragen können.

Essen und Trinken

Speisen und Getränke dürfen nur auf den Sitzplätzen verzehrt werden. Hierbei darf der medizinische Mund-Nasenschutz abgenommen werden.

Eigenverantwortung

Trotz aller Schutz- und Hygienemaßnahmen kann das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus beim Besuch der Sportstätte nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Jeder Ticketerwerber und Besucher einer Veranstaltung geht dieses Risiko bewusst ein. Bitte beachten Sie außerdem die vom Robert-Koch Institut definierten Risikogruppen. Im Falle einer nachweisbaren Infektion eines Besuchers der Sportstätte mit dem Coronavirus kann Sie die zuständige Gesundheitsbehörde zur Nachvollziehbarkeit und Unterbrechung von Infektionsketten kontaktieren.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und sind sicher, durch die auszugsweise beschriebenen Schutzmaßnahmen eine bestmögliche Situation geschaffen zu haben.

Termin

(Sonntag) 16:00 - 17:30

Ort

Heinrich-Klein-Halle

Am Darmstädter Schloß, 64823 Groß-Umstadt, Deutschland

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